Baumsachverständigen-Büro
Gehölzwertermittlung
© Foto: Ingo Kessler

Gehölzwertermittlung

Es kann aus verschiedenen Gründen notwendig oder wichtig sein, den finanziellen Wert eines Baumes rechnerisch zu ermitteln. Dazu gehören Beschädigungen durch Dritte wie Unfälle – zum Beispiel Anfahrschäden, mutwillige Schädigung oder Zerstörung oder das schlichtweg Interesse an der Wertigkeit des eigenen Gehölzes aus diversen Gründen.

Auch ist der grundstückswertsteigernde Faktor großer, alter Bäume nicht zu verachten. So kann es zum Beispiel vor dem Verkauf eines Grundstückes interessant sein, den genauen Wert der Gehölze zu ermitteln.

Wir berechnen Ihnen das finanzielle Ausmaß an Gehölzschäden oder den Wert Ihrer Gehölze anhand der vom BGH anerkannten Methode KOCH.

Die Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch ist eine seit 40 Jahren höchstrichterlich vom BGH anerkannte Berechnungsmethode.
Sie berücksichtigt die Kosten für den Erwerb des betroffenen Baumes einschließlich der Pflanze Kosten inklusive aller Nebenkosten.

Des weiteren wird der Pflegeaufwand für die Anfangsphase einschließlich einer Kapitalverzinsung angesetzt sowie der weitere Pflegeaufwand bis zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes, also eines gleich wertem Gehölzwertes.

Zum Abzug kommen eine Alterswertminderung sowie Schäden die nicht in direkter Kausalität zum Schadensvorfall stehen. Das Ergebnis ist – je nachdem was es zu ermitteln galt – also der Sachwert oder Restwert. Dadurch lässt sich auch die Höhe eines verursachten Schadens beziffern.

Hinzu kommen Faktoren wie die grundstücksbezogene Wertigkeit eines Gehölze oder einer gesonderten Gehölzfunktion.

Die Methode ist anerkannt sowohl für die grundsätzliche Ermittlung von Gehölz, als auch für Teilschäden an Gehölzen sowie Totalschäden (Zerstörung). Kurz gesagt, der Baum wird als das behandelt, was er letztendlich unter anderem auch ist: eine wertvolle Kapitalanlage.